Schlüsselzahl B196

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Die Schlüsselzahl B196
darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer oder die Teilnehmerin:

• seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitz,
• das Mindestalter von 25 Jahre erreicht hat,
• eine Fahrerschulung durchlaufen hat,
• bei Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl B196 in der
Klasse vor deren Eintragung den Nachweis einer erfolgreichen Fahrerschulung vorlegen kann,

• 4 x 90 Minuten – klassenspezifischer Unterricht Klasse A,
– ohne Prüfung –

• 5 x 90 Minuten – fahren auf einem Schulungsfahrzeug (Schulung auf Bundes- und Landstraßen sowie auf Autobahnen) der Klasse A1
– ohne Prüfung

Was muss ich für die Teilnahmebescheinigung machen?

Du musst die Eintragung bei der Zulassungsstelle bzw. beim Rathaus im Wohnort beantragen. Dafür benötigst du:
• ein aktuelles Lichtbild
• deinen Führerschein
• Nachweis über die Fahrerschulung nach Anlage 7b zur FeV (die Bescheinigung der Fahrschule, Gültigkeit max. 1 Jahr)

Wichtig:

Die von der Verordnung vorgegebene fünf Doppelstunden sind eine Mindestanzahl. Ist nach deren Durchführung die Schulung nicht abgeschlossen, müssen weitere Übungsfahrstunden erfolgen

Der B196 Führerschein ersetzt nicht die Führerscheinklasse A1! Eine sogenannte Aufstiegsprüfung ist hierbei nicht möglich. Für die Klassen A2 oder A muss eine vollwertige Führerscheinausbildung mit Prüfung absolviert werden.

Die Berechtigung gilt nur im Inland!